Leitfaden für den Abbau von Mineralien und Fossilien in der Provinz Bozen-Südtirol

Aufgrund des neuen gültigen Gesetzes (Landesgesetz Nr. 6 vom 12. Mai 2010) ist der Abbau von Mineralien in Südtirol nur demjenigen gestattet, welcher in Besitz einer Ermächtigung der Südtiroler Landesregierung ist. Die Ermächtigung, um welche jährlich angesucht werden muss, kann nur mehr an Mitglieder eines der Südtiroler Mineraliensammlervereine ausgestellt werden. Diese müssen das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Die Ausgabe von Sammelermächtigungen erfolgt nur mehr zweimal im Jahr (Ende Dezember und Ende Mai). Entsprechende Anträge müssen bis spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Ausgabetermin bei einer der acht Sektionen eingehen, welche sie an den Landesverband weiterleiten.

Die Ausgabe zeitlich begrenzter Ermächtigungen – sogenannte Gästekarten – ist nicht mehr möglich!

Schritte zum Erhalt einer Sammelerlaubnis für Mineralien über die Südtiroler Mineraliensammler

  • Einfaches Gesuch an die jeweilige Sektion mit Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort
  • Gültiges Ausweisdokument mit Angabe der Ausweisnummer und des Ausstellungsdatums
  • Entrichtung des Mitgliedsbeitrages

Die Vereine hinterlegen beim Landesverband ihre Mitgliederlisten; anhand dieser sucht der Landesverband automatisch für alle gemeldeten Mitglieder um eine Ermächtigung an.

Der Abbau und das Sammeln von Mineralien ist in folgenden Gebieten untersagt:

  • in allen Biotopen, Naturparks und im Nationalpark Stilfser Joch
  • im Gemeindegebiet Terlan: Lokalität Montigl
  • im Gemeindegebiet Pfitsch: der so genannte Gliedergang im Unterbergtal
  • in den Gemeinden Mühlwald und Ahrntal: Bereich Tristenspitze und Schönberg
  • im gesamten Gemeindegebiet von Prettau
  • im gesamten Gemeindegebiet von Vintl

Der Abbau von Fossilien ist im gesamten Gebiet der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol untersagt!

Es bleibt festzuhalten, dass sich der Sammler selbst vor Ort über die Grenzen der jeweiligen Schutzgebiete bzw. Sperrgebiete informieren muss, sowie um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sorge zu tragen hat. Für Übertretungen in den oben angeführten Gebieten sind vom Gesetz empfindliche Strafen vorgesehen.

Sondergenehmigungen für das Sammeln von Mineralien in den Naturparks bzw. das Sammeln von Fossilien im gesamten Landesgebiet werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke ausgegeben. Eventuelle Ansuchen sind an den Landesverband der Südtiroler Mineraliensammler zu richten, der diese dann an die Abteilung 28 - Natur und Landschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol weiterleitet.